So sei im Gutachten auch festgehalten worden, dass ein Minimum an Kooperation und Bemühen um eine konstruktive, angst- und wertfreie Kommunikation zwischen den Eltern zu erreichen, trotz fachlicher Unterstützung seit fast fünf Jahren nicht gelinge. Auch wenn sich aus dem Gutachten ergebe, dass eine alternierende Obhut wünschenswert sei, ändere dies nichts daran, dass eine solche realitätsfremd sei. Die minimale Kommunikation mittels SMS funktioniere nur deshalb, weil durch Gerichtsentscheide und Entscheide der KESB das Besuchs - und Ferienrecht bis ins letzte Detail geregelt sei.