Die Gutachter würden die Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen als eng und vertrauensvoll beschreiben. Gestützt auf die Befunde würden beide Gutachter zum Schluss kommen, dass eine Form von alternierender Betreuung für die beiden Kinder bereichernd und entwicklungsfördernd sei. Sie würden empfehlen, den Kontakt zum bisher nicht hauptsächlich betreuenden Kläger im Sinn ausgedehnterer Kontakte mit beispielsweise einer zusätzlichen Übernachtung unter der Woche und weiterhin regelmässigen Besuchswochenenden festzulegen.