Im Übrigen seien die Anträge des Klägers vollumfänglich abzuweisen. 18. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten des Klägers. Sachverhalt 1. A.________ (nachfolgend: Kläger) und C.________ (nachfolgend: Beklagte) heirateten am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, F.________, geb. tt.mm.2008, und G.________, geb. tt.mm.2009.