im Voraus auf den Ersten des Monates bis zum Eintritt der Kinder ins Erwerbsleben, mindestens aber bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zur Beendigung einer angemessenen Erstausbildung. Überdies sei der Vater zu verpflichten, einen Betreuungsunterhaltsbeitrag in der Höhe von CHF 500.00 je Kind zu bezahlen, zahlbar jeweils im Voraus auf den Ersten des M onats, zahlbar bis 31. Oktober 2021. 11. Der Unterhaltsbeitrag sei gerichtsüblich zu indexieren.