Der Vater sei zu berechtigen und zu verpflichten, die Kinder während vier Wochen pro Jahr zu oder mit sich in die Ferien zu nehmen. Das Ferienrecht sei alternierend ab jeweilige m Beginn des Schuljahres so festzulegen, dass jeweils der Kindsvater die vier Ferienwochen rückwirkend ab Schuljahr 2016/2017 während der ersten Hälfte der Sport-, Frühlings-, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien alternierend wähle. Die Übergabe während den Ferien erfol ge jeweils am Samstag um 15.00 Uhr am Wohnort der Mutter. Das Ferienrecht sei jeweils bis zum 31. März für das nächste Schuljahr abzusprechen.