Beklagte 1. Die von den Parteien am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe sei gestützt auf Art. 112 ZGB/Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die der Ehe entsprossenen minderjährigen Kinder - F.________, geb. tt.mm.2008, und - G.________, geb. tt.mm.2009, seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien zu belassen. 3. Die Kinder seien unter die elterliche Obhut der Mutter zu stellen und ihr zu Pflege und Erziehung zuzuweisen. 4. Es sei festzustellen, dass die Kinder ihren Wohnsitz bei der Mutter haben.