9 Abs. 2 zu bezahlen. 11. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger das Silber-/Goldtafelservice der Marke Robbe & Berking sowie die Kollektion Riedel Gläser und Nachtmann Buntgläser unverzüglich herauszugeben. 12. Im Übrigen seien die Anträge der Beklagten vollumfänglich abzuweisen. 13. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Beklagten.