Kläger 1. Die am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe der Parteien sei nach Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die gemeinsamen Kinder F.________, geb. tt.mm.2008, und G.________, geb. tt.mm.2009, seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien zu belassen. 3. Die gemeinsamen Kinder F.________ und G.________ seien in die alternierende Obhut der Parteien mit der nachfolgenden Betreuungsregelung (50/50) zu geben. Die Parteien betreuen F.___