{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2018-08-29", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2014-74_2018-08-29.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=78", "Checksum": "4e58e36ec5f8e4f4c41a22ade352ba73"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2014 74"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 29.08.2018 A1 2014 74"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 29.08.2018 A1 2014 74"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 29.08.2018 A1 2014 74"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. 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Die daraus entstehenden Kosten und Gebühren sind der Beklagten aufzuerlegen.\n\nDie Beklagte übernimmt die Hypothekarforderung von CHF 1'657'500.00, sichergestellt durch\ndie Schuldbriefe über CHF 800'000.00 im 1. Rang und CHF 1'200'000.00 im 2. Rang, gegenüber der AI.________ unter Entlastung des Klägers.\n\n3.2 Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug wird angewiesen, die eingeschriebenen Veräusserungsbeschränkungen der klägerischen WEF-Vorbezüge vom 8. Januar 2010 und 20. Mai 2011 auf dem Grundstück Nr. AH.________, GB N.________, zu löschen.\n\n3.3 Die Beklagte wird verpflichtet, die AI.________ zu ersuchen, den Kläger ab Rechtskraft des\nScheidungsentscheids aus der Solidarhaftung betreffend die Hypothekarschuld (Vertrag-Nr.\n.________) auf dem Grundstück Nr. AH.________, GB N.________, zu entlassen und die\nEntlassungserklärung innert 5 Tagen seit Rechtskraft des Scheidungsentscheids dem Gericht einzureichen.\n\n4. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zur Abgeltung seiner güterrechtlichen Ansprüche\nCHF 1'138'407.85 zu bezahlen, zahlbar innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsentscheids.\nSeite 64/65\n\n5.1 Die AW.________Freizügigkeitsstiftung wird gestützt auf Art. 122 ZGB/Art. 280 Abs. 2 ZPO\nangewiesen, vom Vorsorgekonto, lautend auf C.________ (IBAN: .________), den Betrag\nvon CHF 36'000.00 zuzüglich Zins ab 22. Dezember 2014 auf das Freizügigkeitskonto\n(IBAN: .________), lautend auf A.________, bei der AW.________Freizügigkeitsstiftung zu\nüberweisen.\n\n5.2 Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zum Ausgleich der restlichen während der Ehe bis\nzur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge gestützt auf Art. 124e Abs. 1 ZGB eine Entschädigung in Form einer Kapitalabfindung\nvon CHF 197'271.09 zu leisten, zu überweisen innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsentscheids auf das Freizügigkeitskonto (IBAN: .________), lautend auf A.________,\nbei der AW.________Freizügigkeitsstiftung (Art. 22f Abs. 3 FZG).\n\n6. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen.\n\n7. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt:\n\nCHF 80'000.00 Entscheidgebühr\nCHF 15'654.00 Kosten der Beweisführung\nCHF 162.50 Kosten für Übersetzung\nCHF 95'816.50 Total\n\nDie Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt und mit\ndem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 42'500.00 und dem von der Beklagten geleisteten Kostenvorschüssen von total CHF 16'000.00 (= CHF 8'000.00 +\nCHF 5'000.00 + CHF 3'000.00) verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 37'316.50 wird von den\nParteien wie folgt nachgefordert: CHF 22'446.85 vom Kläger und CHF 14'869.65 von der Beklagten.\n\n8. Der Kläger hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 38'340.00 (MWST inbegriffen) zu bezahlen.\n\n9. Gegen diesen Entscheid kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und\nmit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Berufung beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 310 ZPO). Die Berufungsschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer anerkannten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130\nAbs. 1 und 2 ZPO).\n\n10. Mitteilung an:\n- Parteien\n- Gerichtskasse (im Dispositiv)\nund auszugsweise an:\nSeite 65/65\n\n- AW.________Freizügigkeitsstiftung vorab zur Kenntnisnahme und nach Eintritt der\nRechtskraft zum Vollzug von Ziffer 5.1 des Dispositivs und zur Entgegennahme gemäss\nZiffer 5.2 des Dispositivs\n- Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Bahnhofstrasse 12, Postfach 27, 6301 Zug\nzum Vollzug von Ziffer 2.4 des Dispositivs\nsowie nach Eintritt der Rechtskraft auszugsweise an:\n- Direktion des Innern, Sonderzivilstandsamt Zug, Postfach 146, 6301 Zug\n- Beistand P.________, Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Mandatszentrum,\nArtherstrasse 25, 6300 Zug\nsowie nach Eintritt der Rechtskraft und Vorliegen der Entlassungserklärung der AI.________\naus der Hypothekarschuld sowie der Zustimmung zur Löschung der AW.________Freizügig-\nkeitsstiftung über die Einzahlung gem. Ziffer 5.2 des Dispositivs auszugsweise an:\n- Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zum Vollzug von Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 des Dispositivs (unter Beilage einer Kopie der Entlassungserklärung, einer Kopie der Zustimmungserklärung zur Löschung sowie einer Kopie der ID bzw. des Passes\nder Parteien)\n\nKantonsgericht des Kantons Zug\n1. Abteilung\n\n"}