5. Die AA.________ wird gestützt auf Art. 122 ZGB/Art. 280 Abs. 2 ZPO angewiesen, vom Vorsorgekonto von A.________ (Referenz .________) den Betrag von CHF 71'425.30 auf das Freizügigkeitskonto Nr. .________, lautend auf C.________, bei der AB.________ zu überweisen. 6. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 6'000.00 Entscheidgebühr CHF 4'200.00 Kosten der Beweisführung CHF 277.50 Kosten für die Übersetzung CHF 10'477.50 Total