1. Die von den Parteien am tt.mm.2002 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe wird geschieden. 2.1 Die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder F.________, geb. tt.mm.2002 in I.________, und G.________, geb. tt.mm.2008 in H.________, werden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen. Die Obhut für die Kinder F.________ und G.________ wird dem Vater zugeteilt. 2.2 Die Eltern einigen sich über die Aufteilung der Betreuung der Kinder F.________ und G.________ wie folgt: