Der Urteilsspruch lautet auf einen nachehelichen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 675.00 ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids bis 31. Juli 2017, von CHF 1'660.00 vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2024 sowie von CHF 2'780.00 vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028. Beim nachehelichen Unterhalt unterliegen die Parteien somit in etwa in gleichem Mass. Entsprechend dem Prozessausgang in den wesentlichen Streitpunkten ist es somit gerechtfertigt, die Gerichtskosten den Parteien je hälftig aufzuerlegen und die Parteikosten wettzuschlagen.