Der Kläger beantragt sodann, es sei festzustellen, dass sich die Parteien keinen Unterhalt schulden, eventualiter sei dieser auf drei Jahre zu befristen. Demgegenüber beantragt die Beklagte, der Kläger sei zu verpflichten, ihr einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'730.00 bis zum Eintritt des Klägers ins ordentliche AHV-Alter zu bezahlen. Der Urteilsspruch lautet auf einen nachehelichen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 675.00 ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids bis 31. Juli 2017, von CHF 1'660.00 vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2024 sowie von CHF 2'780.00 vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028.