7.7.4 Zusammenfassend ist der Kläger zu verpflichten, der Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids bis 31. Juli 2017 einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 675.00, vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2024 einen solchen von CHF 1'660.00 und ab 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'780.00 pro Monat zu bezahlen. Der Unterhaltsbeitrag ist jeweils im Voraus auf den Ersten eines Monats zu entrichten und praxisgemäss zu indexieren. Seite 33/36