___ bestimmte Kinderzulage und die Kinderrente nicht berücksichtigt werden und dafür vom Alleinstehendentarif auszugehen ist. Dies ergibt für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Luzern eine monatliche Steuerbelastung von CHF 525.00 (vgl. http://interface2.lu.ch/steuerkalkulator/) sowie für die direkte Bundessteuer eine solche von rund CHF 37.00 pro Monat (vgl. http://interface2.lu.ch/steuerkalkulator/direktebundessteuer.aspx). Beim Kläger ist somit von einer monatlichen Steuerbelastung bei einem 100 %-Pensum von rund CHF 562.00 auszugehen.