CHF 3'711.00 auszugehen (CHF 1'350.00 Grundbetrag Kläger + CHF 600.00 Grundbetrag G.________ + CHF 1'118.00 Miete + CHF 244.00 Krankenkasse Kläger + CHF 64.00 Krankenkasse G.________ + CHF 30.00 ungedeckte Arztkosten + CHF 25.00 Mitgliedschaft Lehrerverband + CHF 220.00 auswärtige Verpflegung + CHF 60.00 Mobilität). Auf Seiten der Beklagten ist weiterhin von einem erweiterten Existenzminimum von CHF 3'205.00 auszugehen. Zieht man das erweiterte Existenzminimum der Parteien von CHF 6'916.00 vom Gesamteinkommen der Parteien von CHF 8'759.00 ab, verbleibt ein monatlicher Überschuss von CHF 1'843.00.