+ CHF 64.00 Krankenkasse G.________ + CHF 30.00 ungedeckte Arztkosten + CHF 25.00 Mitgliedschaft Lehrerverband + CHF 154.00 auswärtige Verpflegung + CHF 60.00 Mobilität + CHF 150.00 Betreuungskosten). Das erweiterte Existenzminimum der Beklagten beträgt weiterhin CHF 3'205.00. Gesamthaft beträgt das familienrechtliche Existenzminimum der Parteien somit CHF 7'654.00, womit ein monatliches Manko von CHF 751.00 resultiert. Dieses ist wiederum von der Beklagten zu tragen. Der Kläger ist somit zu verpflichten, der Beklagten vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2024 einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'660.00 pro Monat zu bezahlen (CHF 6'109.00