Gemäss Dr. J.________ hat der Kläger an Schlafstörungen und einem Leistungsabfall gelitten, konnte sich nicht mehr konzentrieren und hat Anzeichen eines depressiven Syndroms mit Existenzängsten, Grübeln, gedrückter Stimmung und Beeinträchtigung entwickelt. Gestützt auf diese Ausführungen kann nicht gesagt werden, der Kläger sei ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen in der L age, in einem 100 %-Pensum als Primarlehrer zu arbeiten und sich zusätzlich um die beiden Kinder F.________, welcher an einer Teilleistungsschwäche leidet (act. 42/84), und G.________ sowie den Haushalt zu kümmern.