Das Gutachten von Dr. J.________ vom 5. Dezember 2015, welches sich ausschliesslich über die medizinische Arbeitsfähigkeit des Klägers und nicht über dessen Mehrfachbelastung durch Arbeit, Kinderbetreuung und Haushaltsführung äussert, hat ergeben, dass der Kläger im November 2014 infolge einer chronischen Überforderungssituation eine Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion, differenzialdiagnostisch eine depressive Episode, erlitten hat, welche bis Ende Juni 2015, längstens bis nach den Sommerferien 2015 gedauert hat. Gemäss Dr. J.___