7.6.5 Gestützt auf das Gutachten von Dr. J.________ steht somit fest, dass der Kläger derzeit unter keiner Gesundheitsbeeinträchtigung mit Krankheitswert leidet und ihm alleine gestützt auf seine gesundheitliche Verfassung ein Vollzeitpensum als Primarlehrer zumutbar ist (vgl. act. 50). Es stellt sich jedoch die Frage, ob es dem Kläger unter Einschluss weiterer Kriterien, namentlich der andauernden Betreuung des 13-jährigen F.________ und dem im mm. acht Jahre alt werdenden G.________ zumutbar und möglich ist, das Arbeitspensum von derzeit rund 55 % zu erhöhen, und falls ja, in welchem Umfang. Wie bereits ausgeführt, stellt Seite 29/36