Bis im Sommer 2014 betrug das Arbeitspensum des Klägers 100 % und das Einkommen gemäss Abänderungsentscheid des Bezirksgerichts Luzern vom 25. Oktober 2013 CHF 8'034.00 netto pro Monat (inkl. Kinder- und Sonderzulage sowie Kinderinvalidenrente; act. 1/21). Ab August 2014 absolvierte der Kläger den einjährigen CAS Schulmanagement an der T.________ und arbeitete im betreffenden Schuljahr noch in einem 78,6 %-Pensum (22,8 Lektionen pro Woche) an der U.________, womit er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5'514.00 (inkl. Kinder- und Sonderzulagen, exkl. Anteil 13. Monatslohn und Kinderinvalidenrente) erzielte (act.