7.6.4 Der Kläger ist ausgebildeter Primarlehrer und arbeitet als Klassenlehrer für die fünfte und sechste Klasse an der U.________, wo er die Fächer Französisch, Deutsch, Mathematik, Werken und Sport unterrichtet (vgl. act. 14 Ziff. 15 und 17 im ES 2014 516). Während des ehelichen Zusammenlebens war der Kläger zu 100 % als Lehrer tätig und die Beklagte ging einem 50 %-Pensum als Verkäuferin nach und kümmerte sich um die Betreuung der Kinder und den Haushalt. Nach der Trennung der Parteien im Jahr 2011 wurden die Kinder F.________ und G.________ unter die Obhut der Beklagten gestellt (act. 1/34 S. 6 ff.).