Bereits in diesem Zeitpunkt habe er gewusst, dass ein 100 %-Pensum sowie die Kinderbetreuung auf Dauer nicht tragbar seien. Im Dezember 2014 sei die Doppelbelastung des Klägers durch Kinderbetreuung und 100 %-Pensum endgültig zu viel geworden. Ab diesem Zeitpunkt sei der Kläger in Seite 25/36