_ bereits verpasst gewesen, um das Pensum auf das nächste Schulsemester zu reduzieren. Mit der im August 2014 in Angriff genommenen Weiterbildung, welche der Kläger aufgrund seines Gesundheitszustandes bis heute nicht habe beenden können, habe er eine tragbare Lösung finden wollen, um die Kinderbetreuung und die berufliche Tätigkeit unter einen Hut zu bringen und in einer Führungsposition mit einem dauerhaft reduzierten Arbeitspensum keine allzu grosse Lohneinbusse hinnehmen zu müssen. Bereits in diesem Zeitpunkt habe er gewusst, dass ein 100 %-Pensum sowie die Kinderbetreuung auf Dauer nicht tragbar seien.