7.6.1 Der Kläger stellt sich auf den Standpunkt, ihm sei kein hypothetisches Einkomm en anzurechnen, da es ihm nicht zumutbar sei, sein derzeitiges Arbeitspensum von 50 % als Primarlehrer auf 100 % zu erhöhen. Während des ehelichen Zusammenlebens habe er in einem 100 %- Pensum gearbeitet, während die Beklagte einem kleinen Teilzeitpensum nachgegangen sei und sich um die Kinder gekümmert habe. Aus diesem Grund sei der Beklagten nach der Trennung die Obhut über die Kinder zugeteilt worden. Im Herbst 2012 seien dann aber die Kinder in schlechter Verfassung zu ihm gekommen und er habe beim Gericht eine Obhutsumteilung beantragt.