Dieser nacheheliche Unterhaltsbeitrag basiert auf der nachehelichen Solidarität infolge Invalidität der Beklagten, woran die Tatsache, dass der Hirntumor erst nach der Trennung der Parteien diagnostiziert worden ist, nichts zu ändern vermag. Nacheheliche Solidarität ist Folge einer lebensprägenden Ehe, und lebensprägend ist eine Ehe, wenn sie Vertrauenspositionen geschaffen hat, die auch nach der Ehe nicht enttäuscht werden dürfen. Ist die Ehe – wie vorliegend – als lebensprägend einzustufen (vgl. vorstehende E. 7.2), wird der Gesundheitszustand ungeachtet der Ehebedingtheit seiner Beeinträchtigung berücksichtigt.