V.________, attestierte der Beklagten mit Schreiben vom 5. November 2014 eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf (act. 19/6). Auch die Invalidenversicherung geht bei der Beklagten von einer 100 %-igen Arbeitsunfähigkeit sowohl im angestammten als auch in einem adaptierten Beruf aus und entrichtet ihr eine monatliche Invalidenrente von aktuell CHF 794.00 sowie eine Hilflosenentschädigung von CHF 470.00 pro Monat (act. 19/7 f.; act. 61/42). Letztere dient dazu, die Hilfe zu finanzieren, welche die Beklagte im täglichen Leben benötigt.