7.4.5 Steuern: Der Kläger macht in seinem Bedarf Steuerauslagen von CHF 500.00 pro Monat, die Beklagte solche von CHF 200.00 pro Monat geltend. Diese Positionen für laufende Steuern haben im familienrechtlichen Existenzminimum jedoch unberücksichtigt zu bleiben. Lediglich wenn das gemeinsame Einkommen die Existenzminima beider Ehegatten übersteigt, sind die Seite 23/36