Ob und in welcher Höhe dem Kläger tatsächlich monatliche Kosten für den Materialtransport anfallen, lässt sich den Akten aber nicht entnehmen. Insbesondere hat es der Kläger unterlassen, Quittungen oder Bestätigungen von Kollegen über die Höhe der verlangten Mietkosten einzureichen, weshalb die geltend gemachten CHF 100.00 nicht im Bedarf des Klägers berücksichtigt werden können.