An der Parteibefragung im Abänderungsverfahren ES 2014 516 sagte der Kläger aus, früher jeweils von Kollegen ein Fahrzeug benutzt zu haben, was nun nicht mehr möglich sei. Auf die Frage des Einzelrichters, wo er das Auto seither jeweils miete, gab er zur Antwort, dass er es von Kollegen miete (act. 14 Ziff. 41 ff. im ES 2014 516). Ob und in welcher Höhe dem Kläger tatsächlich monatliche Kosten für den Materialtransport anfallen, lässt sich den Akten aber nicht entnehmen.