7.4.2 Kosten Werkunterricht: Der Kläger macht geltend, er unterrichte das Fach Werken, weshalb er einmal im Monat Material für zwölf Schüler organisieren müsse. Früher habe er das Auto bei einem Arbeitskollegen ausleihen dürfen; dies sei heute jedoch nicht mehr möglich. Dass der Kläger die Mietkosten selber zu tragen habe, ergebe sich aus dem Schreiben der Schulleitung vom 2. Juli 2014. Da dieser Umstand neu sei, sei es dem Kläger nicht möglich, die konkreten Kosten auszuweisen. Es sei von monatlichen Kosten von CHF 100.00 auszugehen (act. 1 S. 6; act. 25 S. 16).