7.4.1 Weiterbildungskosten: Der Kläger macht monatliche Weiterbildungskosten von CHF 750.00 geltend (CHF 690.00 für Schulkosten und CHF 60.00 für Materialkosten; act. 1 S. 6). Die vom Kläger an der T.________ absolvierte Weiterbildung CAS Schulmanagement dauerte vom 14. August 2014 bis 4. September 2015, weshalb dem Kläger aktuell keine Weiterbildungskosten im Bedarf angerechnet werden können (act. 1/10 ff.). Seite 22/36