7.3.8 Betreuungskosten: Im Bedarf des Klägers ausgewiesen und unbestritten sind sodann Auslagen im Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder F.________ und G.________ von CHF 368.00 pro Monat bei einem 100 %-Pensum des Klägers (act. 19 S. 10; act. 28 S. 22; act. 1/25). Wie in nachstehender E. 7.6.4 noch auszuführen sein wird, ist beim Kläger für das Schuljahr 2016/2017 von seinem derzeitigen Erwerbspensum von rund 55 % auszugehen, was Betreuungskosten von CHF 202.00 pro Monat rechtfertigt. Sobald der Kläger sein Arbeitspensum ab August 2017 auf 70 % zu erhöhen hat, sind ihm Betreuungskosten von rund CHF 258.00 pro Monat anzurechnen.