Die Beklagte macht monatlich CHF 270.00 für ungedeckte Arztkosten geltend, was vom Kläger bestritten wird. Der Kläger führt namentlich aus, die Beklagte beziehe eine Hilflosenentschädigung von CHF 468.00 pro Monat, welche sie für ungedeckte Arztkosten einzusetzen habe (act. 25 S. 21). Im Jahr 2014 erhielt die Beklagte eine monatliche Hilflosenentschädigung von CHF 468.00 (act. 19/7). Aktuell beträgt diese CHF 470.00 (61/44). Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.