Die Beklagte beansprucht für sich Wohnkosten (inkl. Nebenkosten) von monatlich CHF 1'550.00, wozu der Kläger ausführt, diese seien zu hoch und vom Gericht entsprechend zu kürzen (act. 19 S. 13 f.; act. 25 S. 20 f.; act. 28 S. 23). Die Beklagte bewohnt im Kanton Zug eine 3-Zimmer-Wohnung, deren monatliche Miete CHF 1'550.00 beträgt (act. 19/9). Dieser Mietzins ist angemessen, zumal die Wohnungsmieten im steuergünstigen Kanton Zug bekanntermassen sehr hoch sind und die Beklagte darüber hinaus die beiden Kinder F.________ und G.________ jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag sowie Seite 20/36