5.4.2.1 Die Beklagte führt aus, sie habe nach der Auflösung der gemeinsamen Familienwohnung P.________ die gesamten Umzugs-, Reinigungs-, Instandstellungs- und Entsorgungskosten selber berappen müssen. Die Verwaltung habe einen Betrag von CHF 2'289.40 in Rechnung gestellt, woran sich der Kläger zur Hälfte beteiligen müsse. Die Kosten für Instandstellungs - arbeiten beträfen Mängel, die während des Zusammenlebens bzw. in der Z eit, als der Kläger die Wohnung alleine bewohnt habe, entstanden seien. Weiter habe der Kläger für die Nebenkosten in den Monaten Mai 2011 bis Februar 2012 aufzukommen.