aus seiner Errungenschaft ein Darlehen von CHF 5'000.00 gewährt zu haben. Er macht geltend, das Darlehen sei bis heute nicht zurückbezahlt worden, weil die Beklagte den Originalvertrag entwendet habe, wofür diese mit Strafbefehl vom 30. Mai 2012 bestraft worden sei. Sobald die Beklagte das Original des Darlehensvertrages herausgebe, könne versucht werden, die CHF 5'000.00 zurückzubekommen (act. 25 S. 12; act. 41 S. 5).