Nach der Festlegung der Aktiven und Passiven des Vermögens von Ehefrau und Ehemann gilt es, für beide Ehegatten den Saldo der Errungenschaft, d.h. soweit positiv den Vorschlag, soweit negativ den Rückschlag zu bestimmen. Das Vermögen jedes Ehegatten ist vorab auf das Seite 11/36