Der Beistand von F.________ und G.________, L.________, hat in seinem Bericht vom 15. Oktober 2014 festgehalten, die Kinder hätten die schwierige Zeit seit der Trennung der Eltern recht gut gemeistert und sich gut entwickelt. Seit der Übernahme der Beistandschaft habe er sich ausschliesslich mit der Besuchs- und Ferienregelung befasst. Eine Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen sei demgegenüber nicht notwendig, da die Eltern diese Aufgaben selbst zu bewältigen vermöchten.