Vater im Jahr 2012 gegenüber ihren Kindern handgreiflich geworden sein soll, weil sie sich in einem schlechten Gesundheitszustand befunden habe, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Die Kinder F.________ und G.________ haben an der Kinderanhörung ausgesagt, dass die Mutter ihnen gegenüber nicht aggressiv sei (act. 21). Von einer Einschränkung des Besuchs- und Ferienrechts der Mutter ist somit abzusehen.