Aus dem Bericht ist aber erkennbar, dass die Mutter die Kinder insbesondere in den Ferien im Jahr 2010 geschlagen hat. Der Amtsarzt hat im Rahmen seiner Untersuchung vom 11. September 2011 jedoch keine älteren oder neuen Verletzungen feststellen können, welche auf eine Misshandlung der Kinder hindeuten könnten. Inwiefern die im Jahr 2010 von der Beklagten vorgenommenen Tätlichkeiten in einem Zusammenhang mit ihrem Gesundheitszustand stehen sollen, vermag der Kläger nicht darzutun.