Kind zum Besuchswochenende bringt und nach dem Wochenende das Kind vom anderen Elternteil wieder zurückgebracht wird (Vetterli, in: FamPra.ch 2009 S. 23 und 31 f.). Durch ein solches Vorgehen signalisieren beide Eltern, dass sie mit der getroffenen Regelung einverstanden sind und diese unterstützen. Der kontaktberechtigte Elternteil wird dadurch nicht zum "Störefried", der die Beschäftigung der Kinder im Spiel unterbricht und vom anderen Elternteil "wegholt" (Schreiner, in: FamKomm Scheidung, a.a.O., Anh. Psych Art. 273 ZGB N 178).