2. Beide Parteien beantragen die Scheidung ihrer am tt.mm.2002 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe. Auch an der Hauptverhandlung vom 27. Mai 2015 hielten sie an diesem Antrag fest. Die Ehe ist demnach antragsgemäss zu scheiden. 3. Nachfolgend ist über die Nebenfolgen der Scheidung, vorab über die elterliche Sorge, die Obhut, das Besuchs- und Ferienrecht sowie über Kindesschutzmassnahmen betreffend die minderjährigen Kinder F.________ und G.________ zu befinden.