Mit Entscheid vom 24. Juni 2015 wurde Dr. med. J.________ der Auftrag für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Klägers erteilt (act. 49). Das psychiatrische Gutachten von Dr. J.________ datiert vom 5. Dezember 2015 (act. 50). 15. Mit Editionsentscheiden vom 2. Februar 2016 wurden weitere Urkunden ediert (act. 56 f.). 16. An der Schlussverhandlung vom 4. Mai 2016 stellte der Kläger bezüglich des Güterrechts einen neuen Antrag auf Herausgabe diverser Gegenstände an den Kläger durch die Beklagte, worauf in nachfolgender E. 5.1 näher einzugehen ist (act. 68). Die Beklagte bekräftigte das einleitend genannte Rechtsbegehren (act. 69).