9. Am 26. November 2014 wurden die Kinder F.________ und G.________ vom Referenten des Kantonsgerichts Zug persönlich angehört (act. 21). 10. An der Einigungsverhandlung vom 4. Dezember 2014 konnte zwischen den Parteien keine Einigung über die Scheidungsfolgen herbeigeführt werden (act. 22). 11. Mit Eingabe vom 20. Januar 2015 begründete der Kläger seine Scheidungsklage, wobei er im Wesentlichen an seinen Anträgen gemäss unbegründeter Scheidungsklage vom 25. September 2014 festhielt (act. 25).