7.3 Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug wird angewiesen, das in Ziffer 7.1 des Dispositivs eingeräumte Wohnrecht in das Grundbuch einzutragen. 8. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 6'000.-- Entscheidgebühr CHF 515.-- Kosten für die Übersetzung CHF 6'515.-- Total