In den drei Monaten vom 30. April 2015 bis zum 31. Juli 2015 äufnete sich das Vorsorgeguthaben des Klägers um CHF 5'055.86, was einem monatlichen Betrag von CHF 1'685.30 entspricht. Da der Kläger in dieser Zeit unverändert bei der I.________AG tätig war und entsprechend monatlich rund derselbe Betrag in die Pensionskasse einbezahlt wurde, kann das vorliegend zu teilende Vorsorgeguthaben bis zum 31. Januar 2016 aufgerechnet werden. Dem Betrag von CHF 213'823.31 sind somit CHF 10'111.80 hinzuzurechnen (6 Monate [August bis Januar 2016] x CHF 1'685.30), was ein Vorsorgeguthaben von gesamthaft CHF 223'935.11 ergibt.