6.4.4 Vermögenswert Nr. 10: Der von der Beklagten behauptete Vermögenswert im Betrag von CHF 1'672.41 ist belegt (act. 18, S. 13; act. 18/19). Von den Parteien wurde in der Folge versehentlich von einem Betrag von CHF 1'172.41 ausgegangen, für welchen es keinen Beleg gibt. 6.5 Mit Ausnahme der bereits erwähnten Liegenschaft H.________ und der vorliegend nicht zu berücksichtigenden Forderung aus deren behaupteter Beschädigung, behaupten die Parteien kein weiteres Eigengut.