In einem ersten Schritt sind die am 14. Juli 2014 bestehenden tatsächlichen und rein rechnerischen Aktiven und Passiven beider Ehegatten aufzuführen. Für die Zwecke der Vorschlagsberechnung nicht aufgeführt, wird die klägerische Liegenschaft H.________, da diese als Eigengut auf die Vorschlagshöhe keinen Einfluss hat. Nr. Vermögenswert Vermögen Klä- Vermögen Beger klagte (CHF) (CHF)