Dieser Unterhaltsbeitrag ist wie folgt aufzuschlüsseln: - für die Kinder: je CHF 800.-- zzgl. allfällige Kinderzulage von CHF 200.-- pro Monat (d.h. sofern und solange diese dem Kläger weiterhin ausbezahlt wird); - für die Beklagte persönlich: CHF 1'413.-- zzgl. allfällige Familienzulage von derzeit CHF 250.-- pro Monat (d.h. sofern und solange diese dem Kläger weiterhin ausbezahlt wird).